Thema:
BILDUNGSPAKET
Antragsformulare im PDF-Format und Infos finden Sie unter
www.bildungspaket.dortmund.de
Leider gibt es die Formulare derzeit anscheinend (noch?) nicht als eFormulare, die man direkt am Computer ausfüllen könnte.
Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket haben:
- Leistungsempfänger nach dem SGB II und XII
- Bezieher von Kindergeldzuschlag und Wohngeld
- Empfänger von Leistungen gem. § 2 AsylbLG.
Die Frist für die rückwirkende (bis Anfang 2011) Beantragung von Leistungen aus dem Bildungspaket ist bis zum 30. Juni 2011 verlängert worden.
Die Leistungen müssen für jedes Kind gesondert mit einem eigenen Antragsformular beantragt werden. Falls erneut Leistungen anfallen, gilt wiederum das Gleiche. D.h. es kann gut sein, dass pro Kind pro Jahr mehrere Anträge notwendig werden können.
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